Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde Elmenhorst,

wie Sie wissen, finden am 26. Mai neben den Europawahlen und Kreistagswahlen auch die Wahlen der Gemeindevertretungen und die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Elmenhorst statt.

Der Wahlleiter Herr Andreas Heite vom Amt Miltzow hat dazu jetzt eine erste Information zur Einreichung von Wahlvorschlägen veröffentlicht. Die komplette Veröffentlichung finden Sie in unseren Aushängen und in der Anlage zu dieser Information des Bürgermeisters.

Ich möchte Ihnen über unsere Website schon einmal ein paar Auszüge aus dieser Information geben:

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeindevertretung Elmenhorst am 26. Mai 2019
(ggf. Stichwahlen Bürgermeister/in am 16. Juni 2019) – Auszug

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom
16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193,200) geändert worden ist, fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Elmenhorst/ Landkreises Vorpommern-Rügen am 26. Mai 2019 auf (ggf. Stichwahlen Bürgermeister/in am 16. Juni 2019).


1. Allgemeine Hinweise
– Die Wahlvorschläge sind spätestens am 12. März 2019 (75.Tag vor der Wahl) bis spätestens 16.00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung in der Amtsverwaltung im
OT Miltzow, Bahnhofsallee 8a, 18519 Sundhagen, Zimmer 3 einzureichen.
(§ 62 Abs.4 LKWG).

– Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen müssen den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Wenn es zur Unterscheidung von früher eingereichten Wahlvorschlägen nötig ist, kann der Wahlleiter einen Zusatz verlangen. (§16 Abs.1 LKWG).

– Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
(§ 15 Abs.4 LKWG).


2. Hinweise für Kommunalwahlen
– Die Wahlvorschläge zu Kommunalwahlen können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden.


Anzahl der zu wählenden Vertreter
Die Anzahl der Gemeindevertreter beträgt in der Gemeinde Elmenhorst     9*   (8).
* In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden verringert sich die Zahl der zu wählenden
Gemeindevertreter jeweils um einen Vertreter, da der gewählte Bürgermeister mit seiner Ernennung kraft seines Amtes die Stellung eines Gemeindevertreters erhält und damit die Vertretung vervollständigt.


Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag
In der Gemeinde Elmenhorst dürfen höchstens 13 Bewerber auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe benannt werden.
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.
Ein Einzelbewerber, eine Partei oder Wählergruppe darf nur je einen Wahlvorschlag für die Wahlen zur Gemeindevertretung einreichen.
Ein Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl darf nur einen Bewerber enthalten.
Dieser darf auch gleichzeitig Bewerber für die Wahl der Gemeindevertretung sein.
Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.


Wahlvorschläge zur Gemeindevertretungswahl sind auf den Formblättern 4.1.1 bis 4.2. der Anlage 4 LKWO M-V einzureichen.
Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2. der Anlage 4 LKWO M-V einzureichen.

Tragen Sie also mit Ihren Vorschlägen für die Wahl der Gemeindevertreter sowie der Bürgermeisterin/den Bürgermeister unserer Gemeinde mit dazu bei, dass wir für den 26. Mai eine optimale Auswahl zur Wahl für unsere zukünftigen Gemeindevertreter haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr/Euer Rudi Wendorf